Nach seiner Satzung pflegt der Schwäbische Albverein das Wandern und dient dem Natur- und Umweltschutz, der Landschaftspflege, der Heimatkunde, dem Volkstum, der Jugendpflege und allen mit diesen Zielen zusammenhängenden Bestrebungen. Seinem Wegenetz wird er immer eine besondere Beachtung schenken. Seine Arbeit verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Schwäbische Albverein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Er ist eine Gemeinschaft derer, die Heimat und Natur lieben. Auch wer nicht mitwandern kann, fördert durch seinen Beitritt die gute Sache und unterstützt die Bestrebungen des Vereins. Je größer der Kreis der Mitglieder ist, desto wirksamer kann der Schwäbische Albverein seine Ziele durchsetzen.
In schriftlicher Form (Formular zum Ausdrucken)
Der Beitritt in unsere Ortsgruppe ist jederzeit möglich
Online
Mit dem Aufruf des Buttons der Menuleiste (links) „Mitglied werden“ öffnet sich ein Beitrittsformular zum Schwäbischen Albverein. Dies können Sie ausfüllen und mit
Absenden wird es an die Mitgliederverwaltung oder den Vorsitzenden der Ortsgruppe geschickt.
Die Mitglieder des Vereins erhalten
1. die Vereinszeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“ unentgeltlich;
2. jährlich eine Wanderkarte unentgeltlich, dies gilt auch für Familienmitglieder. Es stehen jeweils zwei Karten zur Auswahl;
3. freien Zutritt in unsere Aussichtstürme;
4. verbilligte Übernachtungspreise in den vereinseigenen Wanderheimen; zu Vorzugspreisen die Verlagswerke des Vereins, Versicherungsschutz bei Wanderungen und Arbeitseinsätzen des Vereins.
5. Viele Verlagswerke des Schwäbischen Albvereins befinden sich in der Stadtbücherei im Rathaus in Nürtingen und werden den Mitgliedern zu reger Benützung empfohlen.
Der Jahresbeitrag beträgt (ab 2025)
für Einzelmitglied 38 € + 7 € Ortsgruppenzuschlag
für Familien / (Ehe) Paare (einschl. aller Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) 52 € + 8 € Ortsgruppenzuschlag
Einzelne Jugendliche ab 14 Jahre
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres 16 €
Einzelne Kinder unter 14 Jahren 3 €
Alleinerziehende (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres) 30 € + 1 € Ortsgruppenzuschlag
für Körperschaftsmitglieder 90 €
Die Mitglieder bitten wir um Verwendung des beigefügten Zahlscheins, einfacher wäre jedoch Ermächtigung zur Abbuchung.
Bankkonto der Ortsgruppe: Kreissparkasse Esslingen
IBAN: DE57611500200048287940